Fortschrittsanzeige

Erläuterungen

Art des Antrags und Bundesland

art_antrag

Mit dem erstmaligen Antrag können Sie für eine oder mehrere Betriebsstätte(n) behördliche Nummern gemäß § 28 NachwV für Erzeuger, Entsorger oder als Bevollmächtigte(r) beantragen.
Gründe für einen Änderungsantrag sind bspw. Umfirmierungen, Namensänderungen, Betriebseinstellungen usw. Bei einem Änderungs- oder Löschungsantrag benötigen Sie eine von der zuständigen Behörde vergebene behördliche Nummer.
Eine Mitteilung zur Einstellung der Tätigkeit nehmen Sie bspw. bei Betriebsaufgabe, Betriebsstättenaufgabe, Betriebsstättenschließung, Insolvenz usw. vor.

antrag_bundesland

Anträge können nur für ein Bundesland separat erstellt werden. Liegen weitere Betriebsstätten in anderen Bundesländern, muss pro Bundesland ein Antrag erstellt werden.

Angaben zur (ersten) Betriebsstätte

abfallrechtliche_rolle1

Ein Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen (Ersterzeuger) oder die als Entsorger Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken (Zweiterzeuger).
Ein Entsorger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsverfahren einschließlich der Vorbereitung zur Verwertung oder zur Beseitigung durchgeführt wird. Der Begriff des Entsorgens umfasst dabei die Tätigkeiten Behandeln, Verwerten, Beseitigen und Lagern.
Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Abfallerzeuger mit der Abgabe der Verantwortlichen Erklärung im Entsorgungsnachweisverfahren bevollmächtigt wurde. Die Definition des Begriffes Erzeuger finden Sie in § 3 Abs. 8 KrWG sowie für Entsorger in § 3 Abs. 22 KrWG. Die Definition eines Bevollmächtigten kann § 3 Abs. 4 NachwV entnommen werden.

Angaben zum Hauptsitz

hauptsitz_strasse01

Maßgebliche Adresse ist die Verwaltungsadresse des Hauptsitzes des Antragstellers. Adressen von ggf. existierenden rechtlich unselbstständigen Zweigniederlassungen sind nicht einzutragen.

Ansprechpartner für diesen Antrag

korrespondenz_strasse01

Maßgebliche Adresse ist die Verwaltungsadresse des Bevollmächtigten des Antragstellers.

Gewerbeanmeldung und Registereintrag

gewerbeanmeldung_befreit

Bei Privatpersonen und in wenigen Ausnahmefällen ist gemäß Gewerbeordnung keine Gewerbeanmeldung erforderlich (z. B. Tätigkeiten als Freiberufler sowie die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau).

registernummer

Die Registernummer beginnt stets mit einer der Buchstabenfolgen HRA, HRB. Darauf folgt eine Ziffernfolge.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

ust_id_nr

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer besteht aus 10 bis 14 Ziffern und Großbuchstaben. Sie beginnt stets mit dem zweibuchstabigen Staatenkürzel des Staates, in dem der Antragsteller ansässig ist.

Betriebsstätten

abfallrechtliche_rolle2

Ein Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen (Ersterzeuger) oder die als Entsorger Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken (Zweiterzeuger).
Ein Entsorger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsverfahren einschließlich der Vorbereitung zur Verwertung oder zur Beseitigung durchgeführt wird. Der Begriff des Entsorgens umfasst dabei die Tätigkeiten Behandeln, Verwerten, Beseitigen und Lagern.
Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Abfallerzeuger mit der Abgabe der Verantwortlichen Erklärung im Entsorgungsnachweisverfahren bevollmächtigt wurde. Die Definition des Begriffes Erzeuger finden Sie in § 3 Abs. 8 KrWG sowie für Entsorger in § 3 Abs. 22 KrWG. Die Definition eines Bevollmächtigten kann § 3 Abs. 4 NachwV entnommen werden.

Angaben zur Änderung oder Löschung

erzeuger_entsorgernummer2

Bei Mitteilungen zu Änderungen oder Löschungen ist immer die von der zuständigen Behörde für die Betriebsstätte bereits vergeben behördliche Betriebsnummer (inkl. der Prüfziffer) einzugeben.

Angaben zur Betriebsstätte

betriebsstaette_notizen

Notizen zur Art des Abfallanfalls

Anfallender Abfall

abfallschluessel

Entweder die Abfallart nach AVV, der Abfallverzeichnisverordnung, oder die betriebsinterne Bezeichnung muss angegeben sein.

abfallbezeichnung_intern

Entweder die Abfallart nach AVV, der Abfallverzeichnisverordnung, oder die betriebsinterne Bezeichnung muss angegeben sein.