Fortschrittsanzeige

Elektronische Anzeige von Abfallsammlungen (eANZAS)

Auf den folgenden Seiten können Sie den zuständigen Behörden eine gemeinnützige oder gewerbliche Abfallsammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) elektronisch anzeigen.

Zudem besteht die Möglichkeit der zuständigen Behörde auf einfache Art Änderungen zu Ihrer Abfallsammlung mitzuteilen.

Für Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nutzen Sie das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung zu diesem Online-Dienst.