Auf den folgenden Seiten können Sie den zuständigen Behörden eine gemeinnützige oder gewerbliche Abfallsammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Externer Link zum §18 Kreislaufwirtschaftsgesetz elektronisch anzeigen.
Zudem besteht die Möglichkeit der zuständigen Behörde auf einfache Art Änderungen zu Ihrer Abfallsammlung mitzuteilen.
Für Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Externer Link zum § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz nutzen Sie das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).Externer Link zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren
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