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Beantragung von Befreiungen von Nachweis- und Registerpflichten (eBNuR)

Auf den folgenden Seiten können Sie eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gemäß § 26 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) elektronisch beantragen.

Freistellungen von Nachweispflichten im Rahmen freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle gemäß § 26a Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können über diesen Online-Dienst nicht beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Behörde.

Die Nachweis- und Registerpflichten auf Basis der Nachweisverordnung (NachwV) gelten gemäß §50 Abs. 4 bzw. § 49 Abs. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nicht für private Haushaltungen. Privatpersonen können aber für Abfälle, die nicht im Rahmen der privaten Haushaltsführung anfallen, Nachweis- und Registerpflichten unterliegen.