Beantragung von Befreiungen von Nachweis- und Registerpflichten (eBNuR)
Auf den folgenden Seiten können Sie eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gemäß § 26 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) elektronisch beantragen.
Freistellungen von Nachweispflichten im Rahmen freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle gemäß § 26a Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können über diesen Online-Dienst nicht beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Behörde.