Fortschrittsanzeige

Elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV)

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Auf den folgenden Seiten können Sie eine behördliche Betriebsnummer gemäß § 28 Nachweisverordnung als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen bezüglich der Angaben zu ihrem Betrieb mitzuteilen.

Behördliche Betriebsnummern als Beförderer, Sammler, Makler oder Händler von Abfällen werden im Rahmen der Erstattung einer Anzeige bzw. der Erteilung einer Erlaubnis für diese Tätigkeiten vergeben. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV). Webanwendung zum elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).