Elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV)
Auf den folgenden Seiten können Sie eine behördliche Betriebsnummer gemäß § 28 Nachweisverordnung als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen bezüglich der Angaben zu ihrem Betrieb mitzuteilen.
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Gegebenenfalls Angaben zum Betriebsinhaber und weiteren beteiligten Personen wie Abfallbeauftragte usw.
- Gegebenenfalls Angaben zur Gewerbeanmeldung und einem möglichen Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregistereintrag.
- Gegebenenfalls Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer.
- Den genauen Ort der Betriebsstätte(n), an welchen die Abfälle anfallen (Anfallstelle(n)).
- Kommunikationsdaten zur Betriebsstätte.
- Gegebenenfalls eine Beschreibung der Branche, in der die jeweilige Betriebsstätte tätig ist (sofern bekannt den NACE-Code).
- Gegebenenfalls Angaben zu weiteren beteiligten Personen der Betriebsstätte wie Ansprechperson usw.
- Als Erzeuger gegebenenfalls Angaben zu Anfallstellen bzw. Betriebsbereichen, in denen Abfälle anfallen sowie die Abfall-Bezeichnung und die anfallende Jahresmenge in Tonnen (nach Möglichkeit die Abfallschlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV)).
- Angaben zum Rechnungsempfänger sofern eine Gebühr erhoben wird.
Behördliche Betriebsnummern als Beförderer, Sammler, Makler oder Händler von Abfällen werden im Rahmen der Erstattung einer Anzeige bzw. der Erteilung einer Erlaubnis für diese Tätigkeiten vergeben. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV). Webanwendung zum elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).
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